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   BGH, 10.10.2018 - XI ZB 21/18   

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https://dejure.org/2018,35096
BGH, 10.10.2018 - XI ZB 21/18 (https://dejure.org/2018,35096)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - XI ZB 21/18 (https://dejure.org/2018,35096)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - XI ZB 21/18 (https://dejure.org/2018,35096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Rubrums des Senatsbeschlusses bei offenbarer Unrichtigkeit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319
    Berichtigung des Rubrums des Senatsbeschlusses bei offenbarer Unrichtigkeit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XI ZB 21/18
    Im Übrigen wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass sein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ergangenen Senatsbeschlusses vom 31. August 2018 unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89, BGHZ 111, 339, 342 sowie Beschlüsse vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700 f. und vom 24. März 2016 - III ZR 52/15, NZV 2016, 517 Rn. 8), da es offensichtlich an der nach §§ 585, 78 Abs. 1 Satz 3, § 130 Nr. 6 ZPO erforderlichen Unterzeichnung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt fehlt.
  • BGH, 24.03.2016 - III ZR 52/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei einer unbezifferten

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XI ZB 21/18
    Im Übrigen wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass sein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ergangenen Senatsbeschlusses vom 31. August 2018 unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89, BGHZ 111, 339, 342 sowie Beschlüsse vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700 f. und vom 24. März 2016 - III ZR 52/15, NZV 2016, 517 Rn. 8), da es offensichtlich an der nach §§ 585, 78 Abs. 1 Satz 3, § 130 Nr. 6 ZPO erforderlichen Unterzeichnung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt fehlt.
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZA 4/16

    Voraussetzungen für eine Rubrumsberichtigung in einem Zivilurteil

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XI ZB 21/18
    Parteien des Wiederaufnahmeverfahrens sind grundsätzlich die Parteien des Vorprozesses und eine aktive Beteiligung an dem Wiederaufnahme- oder dem vorgelagerten Prozesskostenhilfeverfahren ist nicht Voraussetzung für die Parteistellung und die Nennung im Rubrum (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2016 - XI ZA 4/16, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZB 18/91

    Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil bei widersprüchlichen Angaben über

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XI ZB 21/18
    Im Übrigen wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass sein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ergangenen Senatsbeschlusses vom 31. August 2018 unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89, BGHZ 111, 339, 342 sowie Beschlüsse vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700 f. und vom 24. März 2016 - III ZR 52/15, NZV 2016, 517 Rn. 8), da es offensichtlich an der nach §§ 585, 78 Abs. 1 Satz 3, § 130 Nr. 6 ZPO erforderlichen Unterzeichnung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt fehlt.
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